Verband der Gerichtsvollzieher im OLG-Bezirk Köln e.V.

Auszüge aus der Festschrift

Auszüge aus der Festschrift, den Festreden und der Chronik aus

Anlass des 100jährigen Bestehens des Verbandes des Gerichtsvollzieher

im Oberlandesgerichtsbezirk Köln e.V. am 16. November 2000 in Köln

(Abdruck -auch nur auszugsweise- nur mit Genehmigung des Vorstands!)

 

 

Vorwort des Vorsitzenden des Verbandes der Gerichtsvollzieher im Oberlandesgerichtsbezirk Köln e.V. Winfried Pesch

 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

zur Kultur des Lebens gehört es, besondere Geburtstage zu feiern.

Mit 100 Jahren erreicht ein Mensch die überdurchschnittliche Lebenserwartung.

100 Jahre für einen Verein (Verband) bedeuten, daß mehrere Generationen von Menschen ihn gestaltet und entsprechend dem Zeitgeschehen geprägt haben.

Immer wieder hat man die Herausforderung der jeweiligen Zeit angenommen und im Interesse aller Kollegen verantwortlich gehandelt.

Dies haben auch wir als Vorstand in unserer heutigen schnellebigen und schwierigen Zeit als Ziel einer erfolgreichen Verbandspolitik nicht aus den Augen verloren.

Der Übergang ins neue Jahrtausend wird für unseren Berufsstand als selbständiges Organ der Rechtspflege in einem modernen Rechtsstaat und der Übertragung weiterer Aufgaben erheblich mehr Professionalität als bisher abverlangen und damit auch eine Erweiterung der bisherigen Ausbildung erforderlich machen.

Der Vorstand wird sich daher in den nächsten Jahren mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln insbesondere den vorstehend angesprochenen Kernthemen widmen und damit den Weg zum „europäischen Gerichtsvollzieher" als Gebührenbeamten mit Bezirkssystem versuchen, aktiv mitzugestalten.

In diesem Sinne wünsche ich uns allen interessante und anregende Veranstaltungen anläßlich unseres 100-jährigen Gründungsjubiläums

 

Ihr

Winfried Pesch

Verbandsvorsitzender

 

 

Grußwort des Schirmherrn, Präsident des Oberlandesgerichts Köln, Dr. Armin Lünterbusch

 

Der Verband der Gerichtsvollzieher im Oberlandesgerichtsbezirk Köln blickt in diesem Jahr bereits auf eine 100jährige Tätigkeit im Dienst der Rechtspflege zurück, was wahrlich einen Grund zum Feiern darstellt. Es ist mir eine große Ehre, für dieses Jubiläum die Schirmherrschaft zu übernehmen, weil die Gerichtsvollzieher im Gesamtgefüge des Rechtsstaates eine gewichtige Aufgabe erfüllen, wofür sie unseren hohen Respekt verdienen.

 

Der Wirtschaftsstandort Deutschland braucht eine geordnete und funktionierende Zwangsvollstreckung, denn die besten Urteile nützen niemandem, wenn sie nicht auch vollzogen werden. Der Betrag von 652 Millionen DM, den die Gerichtsvollzieher des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahre 1999 beigetrieben haben, veranschaulicht sehr eindrucksvoll den Umfang und den Stellenwert der Gerichtsvollziehertätigkeit. Unsere Anerkennung erfährt diese Tätigkeit vor allem deshalb, da gerade in jüngerer Zeit der Aufgabenkreis und die Bedeutung, damit aber auch die Belastung der Gerichtsvollzieher erheblich gewachsen sind. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang insbesondere an die Zweite Zwangsvollstreckungsnovelle, die dem Berufsstand der Gerichtsvollzieher weitere Zuständigkeiten übertragen hat, die von den Gerichtsvollziehern ohne nennenswerten Personalzuwachs in der ihnen eigenen hohen Verantwortung wahrgenommen werden.

 

Daher darf nicht vergessen werden, daß die Gerichtsvollzieher im Gegensatz zu den Richtern und sonstigen Justizmitarbeitern nicht in der geschützten Atmosphäre eines Justizgebäudes tätig sind, sondern selbständig und eigenverantwortlich draußen vor Ort, häufig auch gerade im Bereich sozialer Brennpunkte. Dazu bedarf es nicht nur einer gefestigten Persönlichkeit, sondern auch eines großen Maßes an Einfühlungsvermögen für die jeweilige Situation, oftmals zudem den Fähigkeiten eines Sozialarbeiters oder Therapeuten. Dafür, dass es ihnen gelingt, in dieser außergewöhnlichen Arbeitssituation effektiv und zum Nutzen der Gläubiger ihren Dienst zu verrichten, dabei zugleich aber auch die Interessen der von einer Zwangsvollstreckung betroffenen Schuldner zu wahren, gebührt den Gerichtsvollziehern unser aller Hochachtung.


Dr. Armin Lünterbusch

Präsident des Oberlandesgerichts Köln

 

 

Grußwort des Vorsitzenden des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes,

Landesverband Nordrhein - Westfalen e.V. Horst Hesterberg

 

100 Jahre Verbandsarbeit sind sicherlich ein ganz besonderer Anlaß zum Feiern.

100 Jahre Bestehen eines Berufsverbandes bedeutet hunderte Stunden von Arbeit in das Gelingen einer Verbesserung des Berufsstandes. Hier haben die Kollegen des Bezirksverbandes Köln wegweisend mitgewirkt. Der Bezirksverband kann auch stolz sein, alle Gerichtsvollzieher seines Bezirks zu seinen Mitgliedern zählen zu können. Dies ist ein hoher Vertrauensbeweis für einen Berufsverband und dokumentiert das große Verantwortungsbewußtsein der in den Vorstandsgremien tätigen Kolleginnen und Kollegen.

 

Das Bild des Gerichtsvollziehers hat sich in den zurückliegenden 100 Jahren grundlegend geändert. Vom uniformierten, säbeltragenden Vollstrecker hat sich der Gerichtsvollzieher im Laufe der Zeit zu einem modernen Dienstleister mit einer zeitgerechten technischen Ausstattung seines Büros gewandelt. Die Gerichtsvollzieher sind sicherlich die Berufsgruppe innerhalb der Justiz gewesen, die, als kaum jemand auch nur im Entferntesten an eine Vollausstattung mit EDV-Technologie dachte, bereits Computer im Einsatz hatte.

 

Der Dienstleistungsbetrieb „Gerichtsvollzieherbüro„ muß aber im Interesse der rechtssuchenden Bürger noch weiter ausgebaut werden. Wir Gerichtsvollzieher sind doch geradezu prädestiniert die viel zitierte Bürgernähe zu praktizieren und sollten aus diesem Grunde in die Lage versetzt werden dem Gläubiger bei der Realisierung seiner Forderung schnell, umfassend und effektiv helfen zu können, ohne den notwendigen Schuldnerschutz zu vernachlässigen. Dies erfordert aber auch, daß das Aufgabengebiet des Gerichtsvollziehers entsprechend, u.a. durch die Forderungspfändung, erweitert wird. Dazu gehört auch eine qualifizierte Ausbildung, die dem Berufsbild des Gerichtsvollziehers entspricht.

 

Der Fall der Grenzen Europas, der freie Fluß von Menschen, Gütern und Kapital innerhalb des zusammenwachsenden Europas produziert Konflikte, die heute noch nicht gelöst werden können. Es wird in naher Zukunft ein weitgehenst angeglichenes Rechtssystem in Europa geben, in dem auch eine Angleichung der Gerichtsvollziehersysteme notwendig ist. Ein „europäischer Schuldtitel„ muß geschaffen werden und eine Vereinheitlichung der Zustellungsvorschriften muß erfolgen, damit auch die Gerichtsvollzieher in den europäischen Staaten vernünftig miteinander kommunizieren können.

Der Bezirksverband Köln hat bereits vor langen Jahren innerhalb des Landesverbandes NRW die Zusammenarbeit der Gerichtsvollzieher in Europa mit gefördert.

 

Der Gerichtsvollzieher auf dem Weg in das 21. Jahrhundert fordert von uns alle Kräfte. Der Bezirksverband Köln wird sicherlich, wie in den vergangenen Jahren, gestalterisch und konstruktiv an der Fortentwicklung unseres Berufsstandes in Deutschland und Europa mitwirken.


Hesterberg

 

 

Geschichte und Entwicklungen

 

100 Jahre Verbandsarbeit sind Anlaß für ein Jubiläum. Der Verband der Gerichtsvollzieher im Oberlandesgerichtsbezirk Köln kann auf ein Jahrhundert zurückblicken, in dem Deutschland in zwei Weltkriegen verwüstet wurde und der Wandel im gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Bereich ohne Beispiel bleibt. Allein durch die technische Entwicklung verging kein Jahr ohne gravierende Neuerungen, die den Alltag der Menschen sowohl im Berufsleben, als auch im privaten Bereich erheblich veränderten.

Von der im 19. Jahrhundert in Gang gekommenen Industrialisierung und Massenproduktion an Fließbändern, mit Dampfturbinen, Automobil, Aeroplan, Phonograph und Kinematografie, erhoffte man sich die Erfüllung uralter Menschheitsträume, vor allem Wohlstand und Frieden.

Wie wir heute wissen, wurden diese Träume erst in der 2.Hälfte des 20. Jahrhunderts teilweise erfüllt. Die rasante Entwicklung auf allen Gebieten und die in Gang gekommene Globalisierung der Märkte wird die Gesellschaft erneut zu revolutionären Anpassungen in allen Lebensbereichen zwingen.

So blieben die Justiz und damit auch der Berufsstand der Gerichtsvollzieher von diesen Turbulenzen nicht verschont.

Die unter Kaiser Wilhelm I. im Jahre 1879 von der preußischen Staatsregierung durchgeführte Reform des Gerichtsvollzieherwesens (Preußen war bis 1945 der größte Einzelstaat des Deutschen Reiches bestehend aus den Provinzen Ost- u. Westpreußen, Posen, Pommern, Brandenburg, Berlin, Schlesien, Sachsen, Schleswig –Holstein, Hannover, Westfalen, Hessen-Nassau, Rheinprovinz und Hohenzollern) brachte für die Gerichtsvollzieher, bis dahin im sogenannten „Amtssystem" organisiert, eine einschneidende Änderung.

Die Gerichtsvollzieher wurden aus dem Gericht ausgegliedert und mußten ein Geschäftszimmer auf eigene Kosten unterhalten. Sie hatten, soweit erforderlich, Bürokräfte zu beschäftigen, Pfandkammern zu unterhalten und die Kosten dafür aufzubringen. Statt Gehalt und einer geringfügigen, erfolgsorientierten Gebührenbeteiligung (Anspornvergütung) mußten sie nunmehr von den vereinnahmten Gebühren ihren Lebensunterhalt und die Kosten für das Geschäftszimmer bestreiten. Eine entsprechende Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher trat in Kraft. Begleitet wurde dies mit Inkrafttreten der Zivilprozeßordnung (ZPO), einer Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA) und einer Gerichtsvollzieherordnung (GVO).

Dieses preußische Gerichtsvollziehersystem enthielt viele Elemente des französischen, auch französisch-rheinischen, Gerichtsvollzieherwesens. Der Gerichtsvollzieher hatte keinen festen Dienstbezirk, er war, wie ein Rechtsanwalt, frei wählbar. Er stand also in Konkurrenz zu seinen Kollegen. Das führte zu sozialen Mißständen. Erfolgreiche Gerichtsvollzieher verdienten gut, anderen ging es finanziell schlecht.

Dies bewog die preußische Staatsregierung im Jahre 1900 die Organisation des Gerichtsvollzieherwesens zu modifizieren.

Der Gerichtsvollzieher mit eigenem Geschäftszimmer erhielt einen festen Dienstbezirk und wieder Dienstbezüge. Die Vollstreckungsvergütung (Anspornvergütung) wurde beibehalten. Zur Abgeltung der Kosten des Geschäftszimmers einschließlich der Löhne und Gehälter für Büroangestellte wurden ihm die anfallenden Schreibgebühren und ein weiterer Teil der von ihm vereinnahmten Gebühren überlassen.

Die Gerichtsvollzieher waren, wie sich in den Folgejahren zeigte, zu Recht mit der Höhe des nun gewährten Gehalts und der Gebührenanteile nicht einverstanden und begannen sich zu Interessengruppen zusammen zu schließen.

So wurde, wie in den Oberlandesgerichtsbezirken vieler Provinzen Preußens, auch im Bezirk des Oberlandesgerichtes Köln im Jahre 1900 der

„Verein der Gerichtsvollzieher des Oberlandgerichtsbezirks Cöln" gegründet.

Der Blick in die Vergangenheit zeigt, daß die Tätigkeit der Gerichtsvollzieher in besonderem Maße von den sich häufig und teils gravierenden Veränderungen der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen beeinflusst ist.

So haben in der ersten Hälfte des Jahrhunderts zwei Weltkriege zu einer heute unvorstellbaren Not der Bevölkerung geführt. Das trug dazu bei, daß die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher immer wieder in die Kritik geriet und die Reformer auf den Plan rief.

Bei der Aufarbeitung der Zeitgeschichte mußte hingenommen werden, daß durch die von den Nationalsozialisten 1934 eingeleitete Zerschlagung der Berufsorganisationen, so auch die der Gerichtsvollzieher, Lücken entstanden.

Ebenso sind infolge der grausamen Bombardierungen der Stadt Köln viele Dokumente unseres Berufsverbandes vernichtet worden.

 

1900

Gründung des Vereins der Gerichtsvollzieher des Oberlandesgerichtsbezirks Cöln, zu dem damals noch Düsseldorf gehörte, durch den Gerichtsvollzieher Peter Arens, dessen erster Vorsitzender er wurde.

 

1.Generalversammlung des Vereins in Cöln

Tagesordnungspunkte u.a.:

Bezirkspflicht für Wechselproteste

Abschaffung der Gerichtsvollzieher 1.und 2.Klasse

Aufhebung der Kautionspflicht der GV

Gerechte Besoldung

 

Diesem Verein traten in den Folgejahren zunehmend auch die Kollegen aus den Amtsgerichts- und Landgerichtsbezirken Düsseldorf, Koblenz und dem Saargebiet bei.

 

Mit der ebenfalls im Jahre 1900 erfolgten Gründung des Preußischen Gerichtsvollzieherverbandes in Berlin, an der Kollege Arens entscheidend mitgewirkt hat, wurde der Grundstein für die 9 Jahre später erfolgte Gründung des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes gelegt. Peter Arens wurde der erste Bundesvorsitzende.

 

Der Verein der Gerichtsvollzieher des OLG-Bezirks Cöln kann stolz auf einen solchen engagierten Kollegen sein. Peter Arens hat nicht nur an der Entwicklung der Verbandsarbeit im gesamten Reichsgebiet entscheidend mitgewirkt, sondern auch durch unzählige fachwissenschaftliche Artikel und gründliche Kenntnis der Vollstreckungsmaterie bewiesen, daß er ein Gerichtsvollzieher mit besonderen Qualitäten war. Sein Name wird deshalb in dieser Chronik immer wieder Erwähnung finden.

 

Preußen verordnet Köln das große "C"

Der preußische Innenminister verfügt, daß Köln im amtlichen Verkehr mit "C" geschrieben werden muß. In Köln setzt daraufhin ein Stum der Entrüstung ein. Am 08. November 1900 protestieren auch die Stadtverordneten gegen den "unbegreiflichen Rückschritt" und beschließen, dagegen zu klagen.

 

1901

weist das Oberlandesgericht die Klage zurück. Als schließlich bekannt wird, daß Kaiser Wilhelm II selbst das große "C" verfügt hat, kapituliert die Stadt. Bis zum Sturz der Monarchie bleibt Köln "Cöln". Erst ab Januar 1919 heißt die Stadt wieder "Köln".

Für die Gerichtsvollzieher war das Jahr 1900 ein Jahr der Veränderungen. Vorausgegangen war ein harter Kampf um den Status , das Aufgabengebiet und eine angemessene Vergütung.

Das am 18. August 1896 als Gesetz erlassene Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) trat am 01. Januar 1900 in Kraft und ist bis heute gültig. Es wurde vor allem im Ehe-, Familien- und Mietrecht immer wieder umgestaltet.

Nachdem bereits am 01. Dezember 1899 eine Neufassung der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher erlassen wurde, trat am 31. März 1900 die Neufassung der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) in Kraft, die u.a. die Abschaffung des Gebührenbeamten (der Gerichtsvollzieher erhielt bislang kein Gehalt) und der freien Auswahl der Gerichtsvollzieher enthielt (§§ 18, 22, 23 u. 24 GVO vom 31. März 1900).

 

1903

wurde anläßlich der Mitgliederversammlung des Kölner Gerichtsvollzieher-Vereins erneut mit

Nachdruck die Aufhebung der Uniformpflicht für Gerichtsvollzieher gefordert. § 31 der Gerichtsvollzieherordnung vom 14.07.1879 lautete:

"Die Gerichtsvollzieher tragen eine Dienstkleidung. Sie haben dieselbe auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Dienstkleidung besteht aus einem dunkelblauen Ueberrocke mit stehendem schwarzen Sammetkragen und weißen Metallknöpfen mit Adler ohne Umschrift, und aus einer Mütze von der Farbe des Rockes mit Kokarde und schwarzem Sammetstreifen als Besatz"

 

1905

Auf der Jahresversammlung in Cöln wurde unter dem Jubel der Mitglieder vom

Vereinsvorsitzenden die Abschaffung der Pflicht zum Tragen der Uniform für Gerichtsvollzieher verkündet.

 

1906

Eweiterung des Vereins der Gerichtsvollzieher des Oberlandesgerichtsbezirks Cöln durch Zusammenschluß der Gerichtsvollzieher aus den OLG-Bezirken Cöln und Düsseldorf zum Verein der Gerichtsvollzieher der Oberlandesgerichtsbezirke Cöln und Düsseldorf.

Zum Vorsitzenden wurde der bisherige Vorsitzende des OLG-Bezirksvereins Cöln, OGV Peter Arens gewählt.

 

1908

1. Generalversammlung des Vereins der Gerichtsvollzieher der

Oberlandesgerichtsbezirke Cöln und Düsseldorf am 23.Februar 1908 im "Fränkischen Hofe" zu Cöln, Comödienstraße Nr.32-38

 

2. ordentliche Generalversammlung am 21.Juni 1908 im Hotel "Europäischer Hof" zu Coblenz

 

3. ordentliche Generalversammlung am 25.Oktober 1908 im "Römischen Kaiser" in Düsseldorf, Ecke Ost- u. Steinstraße Tagesordnungspunkte u.a.: Reform der ZPO, Wechselprotestreform, Der Status des Gerichtsvolziehers, Einordnung der Gerichtsvollzieher aus Klasse 12 in Klasse 13 der Besoldungsordnung

 

1909

Am 15. Januar 1909 wurde in Frankfurt a.M. der Deutsche Gerichtsvollzieher Bund

gegründet.

1.Vorsitzender OGV Arens (Düsseldorf), 2. Vorsitzender GV Prössl (Bayern)

1.Schriftführer GV Wenger (Baden) , 2.Schriftführer GV Trippen (Els.Lothr.)

1.Kassierer GV Beul (Preußen), 2. Kassierer GV Hemer (Hessen)

 

Am 07. März 1909 fand im "Fränkischen Hof zu Cöln", Comödienstraße Nr. 32-38, die 4. Generalversammlung statt. Anwesend waren 95 Mitglieder, darunter die Kollegen aus den Bezirken Koblenz und dem Saarland. Der bisherige Vorsitzende Arens legte wegen seiner Wahl zum Vorsitzenden des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes sein Amt nieder und wurde zum Ehrenvorsitzenden des Vereins der Gerichtsvollzieher der OLG-Bezirke Cöln und Düsseldorf gewählt.

Neuer Vorsitzender wurde GV Lamby (Düsseldorf) 2. Vorsitzender GV Schweitzer (Cöln), Schriftführer GV Hancke (Düsseldorf) u. Fogen (Bonn), Kassierer GV Walbroel (Cöln) und Urban (Cöln).

 

1910

Aufhebung der Kautionspflicht der Gerichtsvollzieher in Preußen. Ein Relikt aus der Zeit der frei wählbaren Gebühren-Gerichtsvollzieher von 1879 bis 1900 in Preußen. Die Gerichtsvollzieher mußten bei der Landeskasse eine Kaution hinterlegen, aus der durch Verschulden eines Gerichtsvollziehers entstandene Vermögensschäden beglichen wurden. Mit Schaffung des Bezirksgerichtsvollziehers haftet zunächst der Staat für Schäden der genannten Art.

 

1911

Während sich der Verein der Gerichtsvollzieher der Oberlandesgerichtsbezirke Cöln und Düsseldorf unter der Führung des äußerst engagierten Vorsitzenden Arens für eine gerechtere Verteilung der Wechselproteste, eine leistungsgerechtere Besoldung und eine Erhöhung der Gebührenanteile einsetzte, kämpften die Kollegen in Elsaß-Lothringen um eine Erhöhung der Antragsgebühr für die Anfertigung von Klagen. Diese Gebühren waren ein wesentlicher Bestandteil des Einkommens der Elsaß-Lothringischen Gerichtsvollzieher, die wie bis 1900 in Preußen nur auf Gebühren angewiesen waren. Der Wegfall des Parteibetriebes bei den Zustellungen der Zahlbefehle und der Klagen, sowie der hierdurch hervorgerufene Ausfall der Einnahmen, traf diese Kollegen hart.

 

1913

Der neue Vorsitzende des Vereins der Gerichtsvollzieher der Oberlandesgerichte vor GV Lotzing, Kerpen, der GV Lamby, Düsseldorf, inzwischen abgelöst hatte. Der zweite Vorsitzende GV Knebel, Düsseldorf, eröffnete am 15. Juni 1913 die "Wanderversammlung" des Vereins im Parkhotel in Coblenz. Zunächst wurde der 25jährigen Regierungszeit des Kaisers gedacht. Es wurde ein Hoch auf seine Majestät den Kaiser ausgebracht.

 

Gleichzeitig kämpfte man Seite an Seite mit anderen Vereinen und dem Preußischen Gerichtsvollzieherverband u.a. an der "Beseitigung der Verschiedenheiten in der Berechnung des Besoldungsdienstalters der Gerichtsvollzieher der früheren zweiten Gehaltsklasse".

 

1914

Krieg

Mit der Krieserklärung Österreich-Ungarns an Serbien am 28. Juli 1914 begann der erste Weltkrieg.

 

1915 - 1918

Das Elend des Krieges ließ alle beruflichen und fachlichen Themen in den Hintergrund treten. Die Deutsche Gerichtsvollzieher-Zeitung war gefüllt mit Todesanzeigen.

 

Die Novemberrevolution von 1918 führte zum Zusammenbruch des Kaiserreichs und zur Errichtung der sogenannten Weimarer Republik.

 

 

1919

Am 28. Juni 1919 wurde der Versailler Vertrag unterzeichnet und damit formell der erste Weltkrieg beendet.

 

Am 20. Juli 1919 wurden die Mitglieder, auch die des unbesetzten Gebietes, vom Vorsitzenden des Cöln-Düsseldorfer Gerichtsvollziehervereins zu einer Zusammenkunft in Cöln in das Restaurant "Coloniahaus", Aachener Straße 5, eingeladen.

Viele der Überlebenden erschienen. Die aus Gefangenschaft heimgekehrten Kollegen wurden besonders herzlich begrüßt. Hauptthemen waren die Not der Nachkriegszeit und die Reform des Gerichtsvollzieherwesens. So waren Gerüchte von der Abschaffung des Beamtentums im Umlauf.

 

1922

Am 16. April 1922 wurde zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion der Vertrag von Rapallo geschlossen. Die westlichen Siegermächte fühlten sich durch den Rapallovertrag brüskiert und sahen in ihm eine gegen sie gerichtete Allianz.

 

1923

Inflation

Am 15. November 1923 kostete ein Dollar 4,2 Billionen Mark!

 

Um die Not der Bevölkerung in den Nachkriegsjahren zu beleuchten, hier einige Zahlen:

Bei Kriegsende kostete ein Dollar 14,-- Mark, im Januar 1922 - 191,-- Mark, ein Jahr später schon 35.500,-- Mark, um schließlich am 15.11.1923 auf unglaubliche 4,2 Billionen anzusteigen.

 

Die Auswirkungen auf die Gehälter der Gerichtsvollzieher beschäftigten die Berufsverbände, so auch den Cöln-Düsseldorfer Verein der Gerichtsvollzieher permanent. So waren die erst zum 01. Oktober 1921 angehobenen Gehälter von 15.000,-- bis 80.000,-- Mark durch die galoppierende Inflation völlig unzureichend. Es wurden schließlich Teuerungszuschläge erkämpft, die wenige Wochen später nur für 1 Pfund Brot reichten.

 

Der Verein der Gerichtsvollzieher der Oberlandesgerichtsbezirke Cöln-Düsseldorf setzte den Beitrag für das Vierteljahr Oktober - Dezember 1923 auf 10 Millionen Mark fest.

 

Das Ruhrgebiet war seit dem 11. Januar 1923 von belgischen und französischen Truppen besetzt.

 

Am 16. November 1923 wurde mit der Ausgabe der Rentenmark die Dollarparität von 1914 (1 Dollar = 4,20 DM) wieder hergestellt und der Inflation ein Ende gemacht.

 

1924

Unter dem Vorsitz des Kollegen Lotzing wurde 1924 der Köln-Düsseldorfer Verein nunmehr "Verein der Ober-Gerichtsvollzieher der Oberlandesgerichtsbezirke Köln und Düsseldorf" genannt. Durch die Gründung eines eigenen "Vereins der Gerichtsvollzieher des Oberlandesgerichts Düsseldorf", Vorsitzender GV Körner, wanderte ein Teil der Mitglieder ab. Immerhin war der Köln-Düsseldorfer Verein noch 140 Mitglieder stark.

 

Diese Umbenennung in Verein der Ober-Gerichtsvollzieher erfolgte regional und war u.a. Auswirkung eines Besoldungsgesetzes, das sowohl Gerichtsvollzieher erster als auch zweiter Klasse auswies.

 

Die Probleme der Gerichtsvollzieher im Ruhrgebiet und Rheinischen Raum waren auch geprägt durch die vom 11. Januar 1923 bis 1925 andauernde Besetzung des Ruhrgebietes durch belgische und französische Truppen und die allgemeine Not der Bevölkerung. Besonders die fortschreitende Verarmung des Mittelstandes führte zu einer Flut von Zwangsvollstreckungsverfahren und einer erheblichen Mehrbelastung der Gerichtsvollzieher.

 

Die Berufsvereine hatte in den zurückliegenden Jahren erhebliche Schwierigkeiten, die man heute kaum noch nachvollziehen kann. Durch die unterschiedlichsten, ja teilweise abenteuerlichen Organisationsformen des Vollstreckungs- und Zustellungswesens in den Reichs- bzw. Bundesstaaten war eine einheitliche Verbandsarbeit praktisch unmöglich.

 

1925

Am 11. Oktober 1925 feierte der "Verein der Obergerichtsvollzieher des OLG-Bezirks Köln" sein 25jähriges Stiftungsfest. Anwesend waren 85 Mitglieder, auch die Saarkollegen und die Vertreter des Brudervereins Düsseldorf. Die Generalversammlung leitete der 1. Vorsitzende, GV Lotzing.

 

1926 - 1929

Von 1925 - 1929 kam es zu einer wirtschaftlichen Konsolidierung und einem Rückgang der Arbeitslosigkeit ( 1 - 2,5 Millionen).

 

Die Verbandsarbeit, der "Verein der Obergerichtsvollzieher des OLG-Bezirks Köln" wurde inzwischen vom Vorsitzenden Sauerzapfe geführt, Kollege Lotzing war zum Ehrenvorsitzenden ernannt worden, konzentrierte sich in dieser Zeit vor allem auf einen erneuten Abbau von Beamten-Planstellen im Justizbereich und die Unzulänglichkeiten der Besoldungsreform. Die allgemeine Überlastung der GV sollte sich verschärfen. Ein Dauerthema.

Wegen der permanenten Überlastung der Gerichtsvollzieher verlangten weite Kreise der Wirtschaft und der Anwaltschaft die Wiedereinführung der freien Gerichtsvollzieher, also des rheinisch-französichen bzw. Preußischen Systems, das bis 1900, dem Jahr der Gründung des Kölner Gerichtsvollzieher Vereins, in Preußen erfolgreich praktiziert wurde.

 

Auf der Herbstversammlung des Kölner Vereins in Bad-Neuenahr vom 22.09.1929 wurde über dieses Thema heftig diskutiert. Weiter wurde die in Preußen beabsichtigte Änderung des Titels "Gerichtsvollzieher" in "Gerichtskommissar" begrüßt, die jedoch nicht verwirklicht wurde.

 

Der Forderung nach Übertragung der Berechtigung zum Erlaß von Zahlungsverboten und Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen wurde nachdrücklich zugestimmt.

 

Börsenkrach

Der New Yorker Börsenkrach vom 29. Oktober 1929 führt weltweit zu Zusammenbrüchen von Unternehmen und Banken und ging als "Schwarzer Freitag" in die Wirtschaftsgeschichte ein. Innerhalb von Tagen kam es zu einer Panik und dem totalen Zusammenbruch der New Yorker Börse. Die einsetzende weltweite Depression hielt für Jahre an und destabilisierte insbesondere die Weimarer Republik. Die Folgen in Wirtschaft und Politik führten letztendlich zur nächsten Katastrophe.

 

 

1930 - 1932

Nach der überstandenen Inflation brachte das erneut Not für die Bürger und erhebliche Erschwernisse für die Arbeit der Gerichtsvollzieher. Die Arbeitslosigkeit stieg bis 1932 auf über 6 Millionen.

 

Am 31. Juli 1930 verstarb das Gründungsmitglied und 1. Vorsitzende des "Vereins der Gerichtsvollzieher des Oberlandesgerichtsbezirks Cöln", der Kollege Peter Arens. Er war bis zuletzt Ehrenmitglied des Landesverbandes der Gerichtsvollzieher in Preußen und des Provinzialvereins Düsseldorf.

 

Die Verbandsarbeit bestand im Wesentlichen in der Fürsorge für die Mitglieder und deren Familienangehörigen bei Krankheit und Sterbefällen. Die Außendiensttätigkeit wurde durch die Not der Bürger sehr schwer. Bei Zwangsräumungen kam es zu organisiertem Widerstand und Straßenschlachten zwischen Kommunisten und Staatsorganen. In den Großstädten mußte Militär eingesetzt werden.

 

1933 - 1938

Am 30. Januar 1933 wurde Adolf Hitler von Reichspräsident Hindenburg zum Reichskanzler ernannt.

 

Nach Proklamierung der Deutschen Rechtsfront durch die Nationalsozialisten lief zunächst die Verbandsarbeit, bereits eingeschränkt, weiter. Der Kölner Verein der Gerichtsvollzieher nannte sich zunächst nur noch "Verein Köln" und nach Aufnahme des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes als korporatives Mitglied in den Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) am 25. Juli 1933 "Gruppe Oberlandesgericht Köln". Vorsitzender der Arbeitsgruppe OLG Köln war noch Kollege Sauerzapfer.

 

Die Verbandsarbeit wurde sodann weiter eingeschränkt. Jede Betätigung in beamtenorganisatorischer Hinsicht mußte eingestellt werden.

 

Am 29. April 1934 versammelten sich die Mitglieder des "Vereins der Obergerichtsvollzieher des OLG-Bezirks Köln" vorläufig zum letzten Mal. Der 1. Vorsitzende, Kollege Sauerzapfer, stellte zum Abschluß die vorläufige Auflösung des Vereins fest.

 

Am 1934 gab es nur noch die Reichsarbeitsgemeinschaft Gerichtsvollzieher im RDB, deren Leiter Pg. Obergerichtsvollzieher Schneider, Berlin, wurde. In den OLG-Bezirken, so auch in Köln, gab es nunmehr nur noch die Bezirksarbeitsgemeinschaft Köln.

 

Am 08. Juli 1938 trat eine reichseinheitliche Ausbildungsordnung für Gerichtsvollzieher in Kraft. Damit wurde das buntgewürfelte Bild der in den einzelnen Ländern geltenden Laufbahnbestimmungen beseitigt und ein weiterer Schritt zur Vereinheitlichung des Gerichtsvollzieherwesens getan. Im Reich gab es zu diesem Zeitpunkt immer noch Gerichtsvollzieher mit einem Geschäftszimmer auf eigene Kosten außerhalb der Dienstgebäude (z.B. in Preußen) und Gerichtsvollzieher mit Geschäftszimmer im Amtsgericht (Amtssystem).

 

Die Bezirksarbeitsgemeinschaft Köln beschränkte sich fortan hauptsächlich auf die Schulung und Betreuung der Gerichtsvollzieher.

 

1939

Krieg

Der Einmarsch deutscher Truppen in Polen am 01. September 1939 löste den Zweiten Weltkrieg aus.

 

Nur wenige Gerichtsvollzieher verblieben im Amt. Die Mehrzahl mußte in den Krieg ziehen, wenige überlebten.

 

1940 - 1944

Während der Kriegsjahre ging es für alle nur um das Überleben. Verdeckte Verbandsarbeit fand nur noch im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften im Rahmen von Schulungen statt. Schließlich mußte 1944 auch die DGVZ (Deutsche Gerichtsvollzieher Zeitung) ihr Erscheinen endgültig einstellen.

 

An der Front starben Millionen, darunter auch viele Kollegen aus dem OLG-Bezirk Köln.

 

In Deutschland, so auch in Köln, verschärften die Alliierten den Bombenkrieg. Die Opfer unter der Zivilbevölkerung waren erschreckend.

 

1945 - 1949

Die am 08. Mai 1945, 23.01 Uhr in Kraft getretene Gesamtkapitulation der deutschen Wehrmacht beendete in Europa den Zweiten Weltkrieg.

 

Deutschland wurde in Besatzungszonen aufgeteilt. Die Jahre 1945 - 1947 waren gekennzeichnet durch die katastrophale Ernährungslage, das Wohnungsproblem und die Bedrohung der Existenzgrundlage der Bevölkerung an Rhein und Ruhr durch die Demontagen in der Schwerindustrie. Die Lage wurde noch verschärft durch das Flüchtlingsproblem.

 

In diesen Nachkriegsjahren mußte ein neues Rechtssystem entwickelt und aufgebaut werden.

 

In den Besatzungszonen wurden zunächst die vor Kriegsende bestehenden Organisationsformen des Gerichtsvollzieherwesens übernommen. Das bedeutete für die Gerichtsvollzieher im OLG Bezirk Köln das rheinisch-französische bzw. Preußische System, also den Gerichtsvollzieher mit Büro auf eigene Kosten, Gehalt, Vergütung und Bürokostenentschädigung.

Die wenigen wieder eingestellten Gerichtsvollzieher leisteten unglaubliches. Mit dem Fahrrad mußten einige Kollegen Dienstbezirke mit einer Ausdehnung von ca. 40 - 80 Kilometern bearbeiten. Diese Gerichtsvollzieher waren täglich bis zu 12 Stunden mit dem Fahrrad im Außendienst unterwegs.

 

1949

Am 23. Mai 1949 wird vor dem Parlamentarischen Rat in Bonn das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland feierlich verkündet.

Am 14. August 1949 enden die Wahlen zum ersten Deutschen Bundestag mit einem Sieg von CDU und CSU. Am 07. September 1949 trat der erste Deutsche Bundestag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen.

Am 12. September 1949 wird Theodor Heuss von der Bundesversammlung zum ersten Bundespräsidenten gewählt und am 15. September 1949 der Kölner Konrad Adenauer mit 202 von 389 Stimmen zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt.

Am 28. Februar 1949 erlebt Köln den ersten Rosenmontagszug seit Kriegsende vor mehr als 800.000 Zuschauern.

Am 07. Oktober1949 proklamiert in Ost-Berlin der Deutsche Volksrat die DDR


1950

Sowohl der Deutsche Gerichtsvollzieher-Bund, die Landesverbände, als auch der Bezirksverband Köln begannen wieder mit der Arbeit.

Hauptthemen auf den ersten Versammlungen der wenigen, wieder im Dienst befindlichen Gerichtsvollzieher waren:

  • Beschaffung von Motorrädern zu Bewältigung des Außendienstes;
  • Entlastung der wenigen Gerichtsvollzieher durch Übernahme von Beamten des gehobenen Dienstes in den Gerichtsvollzieherdienst;
  • Ausbildung der Nachwuchskräfte;
  • Erhöhung der Gebührenanteile im Vergütungs- und Entschädigungsbereich;

 

Am 19. August 1950 feiert der Automobilhersteller Ford mit einer Sternfahrt aller bundesdeutschen Ford-Vertretungen sein 25jähriges Jubiläum in Köln

Die städtischen Straßenbahnbetriebe erhalten den Namen "Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB)


1951 - 1955

Der sich durch die Einführung der sozialen Marktwirtschaft entwickelnde allgemeine Wohlstand führte zu einer starken wirtschaftlichen Belebung und damit auch zu einer erheblichen Zunahme an Zwangsvollstreckungsverfahren in der Hand der weiterhin völlig überlasteten Gerichtsvollzieher.

 

So mußte seinerzeit der für den Amtsgerichtsbezirk Euskirchen zuständige Gerichtsvollzieher, der nur über ein Motorrad der Marke Tornax 125 ccm verfügte, auch noch den Gerichtsvollzieherbezirk des Amtsgerichts Lechenich bearbeiten. Bei Dienstantritt stapelten sich ca. 2000 unerledigte Verfahren auf den Tischen in seinem Büro. Ähnliche Fälle waren im OLG-Bezirk Köln keine Seltenheit. Was diese Kollegen geleistet haben, verdient besondere Anerkennung. Es gab keine technischen Hilfsmittel wie Kopierer, elektrische Rechenmaschinen, PC etc. Die Abschriften von Titeln, notariellen Urkunden und Protokollen mußten mit Schreibmaschine oder von Hand gefertigt werden. So arbeiteten in vielen Gerichtsvollzieherbüros bis zu 3 Hilfskräfte, die nur mit derartigen Schreibarbeiten beschäftigt waren.

 

Am 03. Januar 1951 wird der Flughafen Wahn wieder an das internationale Luftverkehrsnetz angeschlossen.

Am 12. Oktober 1951 sendet der NWDR erstmals Fernsehbilder aus Köln.

 

1956

endete jedes 3. Zwangsvollstreckungsverfahren mit einer Pfändung und Versteigerung bzw. ratenweiser Tilgung der Forderung. Die Überlastung der Gerichtsvollzieher nahm weiter zu.

 

1957

Mit Wirkung vom 01. Oktober 1957 wurde die Gerichtsvollziehergebührenordnung vom 24. Juni 1878 durch ein neues Gesetz über die Kosten der Gerichtsvollzieher abgelöst. Es brachte eine Erhöhung der Wert- und Festgebühren.

 

1960

Am 21. Mai 1960 fand in Köln im Restaurant "Staufenburg" eine Mitgliederversammlung des Kölner Gerichtsvollziehervereins statt. Der wieder aktivierte "Verein der Gerichtsvollzieher des Oberlandesgerichts Köln" beschloß eine Satzung und wählte die Kollegen Hans Keus, Bensberg, zum Vorsitzenden, Wilhelm Ketges, Köln, zum Schriftführer, und Alois Pallus, Köln, zum Kassierer.

 

Eintragung in das Vereinsregister erfolgte am 20. September 1960.

 

Die Verbandsarbeit war geprägt vom Kampf um die Schaffung weiterer Planstellen für Gerichtsvollzieher und eine gerechtere Besoldung.

 

Am 23. Dezember 1960 wird die Autobahn Köln - Aachen eröffnet.

 

1961

1961 wurde in Bayern und 1964 zuletzt auch in Baden-Württemberg das nur dort noch verbliebene Amtssystem (Gerichtsvollzieher ohne eigenes Geschäftszimmer) der Gerichtsvollzieher abgeschafft. Erstmalig war das Gerichtsvollzieherwesen in Deutschland (nicht in der DDR) einheitlich organisiert.

 

Vor dem Bau der Berliner Mauer am 13. August 1961 verzeichnet die Stadt einen verstärkten Flüchtlingsstrom aus der DDR: Allein im August muß Köln 2000 Übersiedler aufnehmen

 

1963

Am 14. Dezember 1963 fand in Düsseldorf der Delegiertentag des Landesverbandes statt, an dem der Vorstand des mitgliederstarken Kölner Berufsverbandes, die Kollegen, Hans Keus, Wilhelm Ketges und Alois Pallus teilnahmen. Bei der Neuwahl des Landesverbandsvorstandes erhielt Karl Baltin 100% der Stimmen.

 

1964

Der 1. FC Köln wird am 09. Mai 1964 erneut Deutscher Fußballmeister.

 

Am 10. September 1964 wurde in Köln der einmillionste Gastarbeiter feierlich begrüßt.

 

1966

Anläßlich der Mitgliederversammlung des Vereins der Gerichtsvollzieher des OLG-Bezirks Köln e.V. wurden am 07. Mai 1966 für die Kollegen Ketges und Pallus nunmehr die Kollegen Josef Gerhards, Köln, und Erich Lahaye, Aachen, in den Vorstand gewählt. Als Vereinsvorsitzender wurde wiederum Kollege Hans Keus bestätigt.

 

In den folgenden Jahren wurde mit Teilerfolgen in einigen Bereichen um die Verbesserung der personellen Ausstattung, der Ausbildung der Gerichtsvollzieher und eine gerechtere Besoldung gekämpft.

 

Am 08. Dezember 1966 wird der Kölner SPD Politiker Heinz Kühn neuer Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen.

 

1967

Am 25. April 1967 zelebriert Erzbischof Josef Kardinal Frings im Dom ein Pontifikalamt für Altbundeskanzler Konrad Adenauer, der 6 Tage zuvor im Alter von 91 Jahren verstorben ist.

 

1969

Am 21. Juli 1969 setzte der erste Mensch seinen Fuß auf den Mond.

 

Die Jahreshauptversammlung des Kölner Verbandes begann mit einem Referat von Ministerialrat Dr. Millack aus dem Justizministerium in Nordrhein-Westfalen, der u.a. erklärte: "Es ist durchaus denkbar, daß der Staat sich der Frage eines neuen Gerichtsvollziehersystems annimmt. Der Übergang am Ende dieses Weges in ein selbständiges Amt, das notarähnlichen Charakter haben könnte, wäre im Rahmen des heutigen Verfassungsrechts möglich -Artikel 33 Grundgesetz- auch wenn dabei die Umstellung von der Festbesoldung mit Gebührenanteilen in ein reines Gebührensystem erwogen würde."

 

Die neuerliche Reformierung des Gerichtsvollzieherwesens in Deutschland wurde offensichtlich in der Landesjustizverwaltung Nordrhein-Westfalen erwogen.


1970

Die intensiven Bemühungen der Berufsverbände, ganz besonders durch den Landesverbandsvorsitzenden des Landesverbandes der Gerichtsvollzieher in NW, Karl Baltin, wegen der dringend notwendigen Verbesserung der Ausbildung der Gerichtsvollzieher, hatten bei dem reformfreudigen Justizminister von NW, Herrn Dr. Dr. Neuberger, Gehör gefunden. So konnte am 01. Januar 1970 die Justizausbildungs- und Fortbildungsstätte (JAFS) in Monschau eröffnet werden. Dort werden seither die Gerichtsvollzieheranwärter aus mehreren (z. Zt. 7) Bundesländern ausgebildet. Es zeigte sich, daß damit eine erhebliche Verbesserung der Ausbildung der Gerichtsvollzieher erreicht wurde.

Der "Verein der Gerichtsvollzieher des Oberlandesgerichtsbezirks Köln" leistete dazu durch das Engagement einiger Kollegen als Dozenten an der JAFS Monschau einen wertvollen Beitrag. Dozenten der ersten Stunde waren die Kollegen: Gustav Kessler, Aachen, Karl Kunze, Aachen und Dieter Kühn, Düren.

Bis heute sind zahlreiche Kolleginnen und Kollegen des Bezirksverbandes nach wie vor dort im Rahmen der Gerichtsvollzieherausbildung engagiert.

 

1971

Die Arbeitszeit im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen wird von 45 auf 42 Stunden reduziert.

Die Gerichtsvollzieher partizipierten daran nicht. Wegen der anhaltenden Mehrbelastung war die 60 Stundenwoche die Regel. Darüberhinaus fielen noch für die Bürokräfte Arbeit für ca. 20 Wochenstunden an.

Am 29. April 1971 eröffnet Bundespräsident Gustav Heinemann die Bundesgartenschau, die auf dem Rheinparkgelände in Deutz und den Rheinauen in Riehl stattfindet.

 

1972

Die Mitgliederversammlung wählte am 14. Mai 1972 die Kollegen Hermann Scholz zum Vorsitzenden und Karl-Heinz Seber zum Geschäftsführer. Die Kollegen Keus und Gerhards schieden aus. Kollege Gerhards wurde in den Landesverband NW gewählt und wurde später Landesverbandsvorsitzender.

 

In diesem Jahr wurde durch den Justizminister des Landes NW der Versuch unternommen, das Gerichtsvollzieherwesen in Deutschland zu reformieren und gesetzlich zu regeln. Der Gesetzentwurf fand in den Ländern keine Mehrheit und ging als "Neuberger Modell" in die Geschichte ein. Kern der Reform waren: Einführung des Gebührenbeamten (ohne Gehalt) mit festem Dienstbezirk, Einkommensgarantie und Einrichtung einer Gerichtsvollzieherkammer. Eine Übernahme vieler Elemente des französischen Gerichtsvollziehersystems waren unverkennbar.

 

1973 - 1979

In Nordrhein-Westfalen wird die 40 Stundenwoche 1974 eingeführt.

 

Wegen der Mehrbelastung mußten die Gerichtsvollzieher weiterhin durchschnittlich 60 Wochenstunden und die Bürokraft ca. 25 Wochenstunden arbeiten.

 

In diesen Jahren wurde durch die intensiven Bemühungen der Berufsverbände endlich eine erhebliche Verbesserung im Bereich der Bürokostenentschädigung erreicht. Die Neuregelung brachte auch in der Vergütung eine geringfügige Erhöhung. Die Verordnung zur Abgeltung der Bürokosten der Gerichtsvollzieher trat am 01. Januar 1976 und die Verordnung über die Vergütung für Beamte im Vollstreckungsdienst am 01. Januar.1977 in Kraft. Die Bürokosten wurden nunmehr nach einem bundeseinheitlichen Kostenkatalog ermittelt und unter Berücksichtigung der Mehrbelastung auf Landesebene entsprechend erhöht. Die Gerichtsvollzieher im OLG-Bezirk Köln dankten den besonders engagierten Bundesvorsitzenden Karl Baltin und dem Landesverbandsvorsitzenden von NW, Manfred Hanke, anläßlich der 1976 in Köln durchgeführten Jahreshauptversammlung vom 22. Februar 1976. Bei den anstehenden Neuwahlen wurden OGV Matthias Schmitz und OGV Franz Schönknecht für die ausscheidenden Kollegen Hermann Scholz und Karl-Heinz Seber in den Vorstand gewählt. OGV Erich Lahaye, Aachen, wurde Verbandsvorsitzender.

 

Außerdem wurde der Vereinsname geändert. Der Verein nannte sich nunmehr "Verband der Gerichtsvollzieher des Oberlandesgerichtsbezirks Köln".

 

1980 - 1986

Erstmals führt das Land NW eine Besetzungs- und Beförderungssperre für sechs Monate ein.

 

Am 15. November 1980 besucht Papst Johannes Paul II anläßlich des 100jährigen Jubiläums der Domvollendung Köln.

 

Am 04. Mai 1981 ist das neue Justizzentrum an der Luxemburger Straße bezugsfertig.

 

Neuwahl des Vorstandes am 06. Mai 1982. Es wurden für die ausscheidenden Kollegen Erich Lahaye und Franz Schönknecht, die Kollegen Helmut Loeff zum Vorsitzenden, und Winfried Kramer zum Geschäftsführer gewählt.

 

Beginn des Stellenabbaus bei den Landesverwaltungen. 1980 werden 2000 Stellen gestrichen. Anläßlich der Gerneralversammlung 1984 wurden Matthias Schmitz, Köln, zum Vorsitzenden und Winfried Pesch, Sankt Augustin, zum Geschäftsführer gewählt. Helmut Loeff schied aus dem Vorstand aus.

 

Durch Eigeninitiative beginnen die ersten Kollegen 1984 ihre Büros mit Computern auszustatten (ca. 10 Jahre vor den Justizverwaltungen).

 

1986

Die Kölner Philharmonie wird mit Robert Schumanns "Rheinischer Symphonie" eröffnet.

 

1987

schieden Winfried Kramer und Winfried Pesch aus dem geschäftsführenden Vorstand aus. Gerd Clausing, Bergisch Gladbach, und Friedrich Metzler, Euskirchen, wurden zu neuen Vorstandsmitgliedern gewählt. Matthias Schmitz wurde erneut als Vorsitzender bestätigt.

 

1989

Der internationale Ost - West - Konflikt geht zu Ende. Die DDR öffnet die Grenzen.

 

Die Wochenarbeitszeit wird auf 38,5 Stunden gekürzt.

 

Die Schere der Wochenarbeitszeit im öffentlichen Dienst zum Gerichtsvollzieher öffnet sich weiter. Die Durchschnittsbelastung -bundesweit- betrug ca. 150%. Die Gerichtsvollzieher mußten trotz Einsatz neuer Bürotechniken (Computer) durchschnittlich 60 - 70 Wochenstunden arbeiten. Für die Büroangestellten fielen Arbeit für ca. 30 Stunden je Woche an.

 

1990

Am 31. August 1990 wird in Ost-Berlin der deutsch-deutsche Einigungsvertrag unterschrieben. Dieser Staatsvertrag regelt die Einzelheiten des DDR-Beitritts zur Bundesrepublik

 

Am 03. Oktober 1990 tritt die DDR der Bundesrepublik Deutschland bei. Am Vortag hat sich die Volkskammer aufgelöst, damit ist Deutschland formell wiedervereinigt.

 

Der Deutsche Gerichtsvollzieher Bund, die Landesverbände und auch der Bezirksverband Köln leisten aufgrund des Partnerschaftsabkommens zwischen Nordrhein-Westfalen und Brandenburg in den Folgejahren Aufbauhilfe. Besonders aus dem Oberlandesgerichtsbezirk Köln sind viele Kolleginnen und Kollegen in der Hilfe vor Ort, bei der Ausbildung in der Praxis sowie der Aus- und Fortbildung in Brandenburg tätig.

 

Die Besetzungssperre wird wieder eingeführt und auf 12 Monate angehoben.

 

1991 - 1992

In den folgenden Jahren ging es im Zuge der strukturellen Veränderung der Justiz u.a. auch um die Zukunft des Gerichtsvollzieherwesens in Deutschland und um die europäische Rechtsangleichung.

 

Der "Verband der Gerichtsvollzieher des Oberlandesgerichtsbezirks Köln" war dabei oft Ideengeber, auch "Motor" für die landes- bzw. bundesweite Verbandsarbeit. So wurde der "Monschauer Kreis" gebildet, der sich zur Aufgabe gemacht hat, mit den Kollegen aus Frankreich, Luxemburg, Belgien und Holland regelmäßig Erfahrungen auszutauschen. Seit 1995 finden die Treffen regelmäßig einmal jährlich in der Justizausbildungs- und Fortbildungsstätte Monschau statt.

 

Auch die Kommission "Strukturelle Änderungen in der Justiz" des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes, die auf der 62. Ländervertreterversammlung einberufen wurde, muß in diesem Zusammenhang erwähnt werden.

 

Am 22. Januar 1991 protestieren tausende von Kölnern mit der Besetzung der Rheinbrücken gegen den drohenden Golfkrieg.

 

Ein Erdbeben, am 13. April 1992, das die Region an Rhein und Ruhr erschüttert, verursacht in Köln glücklicherweise lediglich Sachschäden.


1993

Am 19. März 1993 beschloß die Generalversammlung erneut eine (redaktionelle) Namensänderung. Der Bezirksverband heißt jetzt "Verband der Gerichtsvollzieher im Oberlandesgerichtsbezirk Köln". Die Kollegen Gerd Clausing und Friedrich Metzler schieden aus dem Vorstand aus. Winfried Pesch, Sankt Augustin, und Michael Sengenberger, Erftstadt, wurden in den Vorstand gewählt.

 

22. Dezember 1993: Hochwasser in der Kölner Altstadt, der Pegel zeigt einen der höchsten Wasserstände des Jahrhunderts an.

 

Bundesbahn und Bundespost werden privatisiert. Hunderttausende Beamtenstellen sollen abgebaut werden.

 

1995

plant die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen in den Stellenplänen bis 2000 insgesamt 22.000 Stellen abzubauen. Beamte sollen nur noch im engeren hoheitlichen Bereich tätig sein.

 

1996

schieden Matthias Schmitz und Michael Sengenberger aus dem Vorstand aus. Zum Vorsitzenden wurde Winfried Pesch, Sankt Augustin, gewählt. Die Generalversammlung wählte Wolfgang Müller, Köln, und Herbert Langenberg, Kerpen, zu neuen Vorstandsmitgliedern.

 

In den Morgenstunden des 15. Oktober 1996 räumt der Gerichtsvollzieher nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten zwischen Kirche und "Verursacher" unter Amtshilfe der Polizei die sogenannte "Klagemauer" am Dom.

 

1997

14. Mai 1997 - Nun ist es amtlich -zumindestens mit wissenschaftlicher Autorität untermauert- Kölsch, das in Köln gebraute obergärige, helle Bier, soll gesundheitsfördernd sein! Resultat: Kölsch in Maßen getrunken, senkt den Blutdruck, regt die Nierentätigkeit an, verbessert den Blutzuckerstoffwechsel und verringert, nicht zuletzt durch die Vielzahl der enthaltenen Mineralien, das Risiko von Herz- Kreislauferkrankungen; so der bekannte Gutachter und Freiburger Mediziner Prof. Dr. Josef Keul.

 

1998

Die Stellenbesetzungssperre wird von 12 auf 15 Monate ausgedehnt. Die Jubiläumszuwendungen werden gestrichen.

 

Als bekannt wurde, daß dem Gerichtsvollzieher im Rahmen der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung übertragen werden soll und die Gesetzesänderung zum 01. Januar 1999 in Kraft treten werde, engagierte sich der Bezirksverband Köln ganz besonders bei der notwendig gewordenen Fortbildung der Gerichtsvollzieher. Es wurden mehrere Fortbildungsveranstaltungen in vollbesetzten Sälen unter Beteiligung der Dozenten der Justizausbildungs- und Fortbildungsstätte Monschau, in eigener Regie, erfolgreich durchgeführt.

 

1999

Am 01. Januar 1999 trat die 2. Zwangsvollstreckungsnovelle in Kraft. Sie brachte für die Gerichtsvollzieher eine beachtliche Stärkung ihres Amtes. Mit der Übertragung des Verfahrens zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vom Rechtspfleger auf den Gerichtsvollzieher wurde eine langjährige Forderung des Berufsverbandes erfüllt. Der Vorsitzende des Deutschen Gerichtsvollzieher-Bundes, Kollege Eduard Beischall, hat zu diesem Erfolg besonders beigetragen.

Für die Gerichtsvollzieher ergab sich eine erhebliche Mehrbelastung, da trotz aller Bemühungen der Präsidenten der Oberlandesgerichte und der Landesjustizverwaltungen vom Finanzminister nicht genügende Mittel für eine ausreichende personelle Ausstattung des Gerichtsvollzieherdienstes erreicht werden konnte.

 

Wolfgang Müller und Herbert Langenberg schieden 1999 aus dem Vorstand aus. Paul Spürk, Köln, und Norbert Miebach, Overath, wurden neu in den Vorstand gewählt.

 

2000

Rekord! Der "Verband der Gerichtsvollzieher im Oberlandesgerichtsbezirk Köln" meldet eine 100 prozentige Mitgliedschaft aller aktiven Gerichtsvollzieher des Oberlandesgerichtsbezirks Köln. Das ist bislang in der Bundesrepublik Deutschland einmalig!

 

Inzwischen war Paul Spürk in den Landesverbandsvorstand gewählt worden und mupte satzungsgemäß seinen Vorstandsposten im Bezirksverband Köln wieder aufgeben.

 

Das Jahr 2000 begann unter den Gerichtsvollziehern mit erheblicher Unruhe. Ein vom Bundesministerium der Justiz den parlamentarischen Gremien vorgelegter Entwurf zur Reformierung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes befindet sich zur Zeit in der Beratungsphase. Ziel ist, den Regierungsentwurf noch in diesem Jahre zu verabschieden und das Gesetz am 01. Januar 2001 in Kraft treten zu lassen. Es enthält aus der Sicht der Bundesländer und der Gerichtsvollzieher erhebliche Unzulänglichkeiten. Im übrigen soll der Pensenschlüssel für Gerichtsvollzieher geändert werden. Schließlich soll auch noch das Entschädigungsrecht reformiert werden. Die teilweise Abschaffung des pauschalen Entschädigungssystems und die Einführung der Individualentschädigung wird im federführenden Finanzministerium Nordrhein-Westfalen erwogen. Damit dürfte das trotz erheblicher Mehrbelastung der Gerichtsvollzieher in den letzten Jahren leistungsorientierte und funktionierende Zwangsvollstreckungswesen in Frage gestellt werden. Nicht nur bei den Gerichtsvollzieherin im Oberlandesgerichtsbezirk Köln, sondern bundesweit ist starker Unmut angewachsen. Die bisher gut funktionierende Planungssicherheit in der Büroorganisation des Gerichtsvollzieherbetriebes ist durch die Einführung der Individualentschädigung erheblich in Frage gestellt.

Die Reformvorschläge zur Änderung des Kostenrechts und der Pensenbewertung sind in ihren Auswirkungen auf das Entschädigungssystem der Gerichtsvollzieher nicht abzusehen.

 

Die Gerichtsvollzieher, die zur Zeit noch dabei sind die durch die Umsetzung der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle notwendigen Umstrukturierungen ihrer Büros zu betreiben - erhöhter Publikumsverkehr, Vergrößerung der Büroflächen, vermehrter Anfall von Schriftverkehr u.v.m.- fehlt für diese Überlegungen der Finanzverwaltungen jegliches Verständnis.

 

Anläßlich der Generalversammlung am 07. April 2000 wurde eine erneute Satzungsänderung beschlossen. Aufgrund der in den letzten Jahren stetigen Zunahme der Verbandsarbeit wurde der geschäftsführende Vorstand um 1 Person erweitert.

 

Die Kollegen Lambertus und Prinz wurden für den Rest der Wahlperiode kommissarisch in den Vorstand berufen.

 

Somit besteht im Jubiläumsjahr 2000 der geschäftsführende Vorstand aus den Kollegen:

  • Winfried Pesch, Sankt Augustin, Vorsitzender
  • Hans Lambertus, Aachen, stellvertretender Vorsitzender
  • Norbert Miebach, Overath, Geschäftsführer
  • Peter Prinz, Zülpich, Schatzmeister

 

Weitere gewählte Mitglieder des Gesamtvorstandes sind:

  • Renate Flosbach, Köln
  • Frank Kretschmer, Bonn,
  • Matthias Schmitz, Köln,
  • Michael Sengenberger, Erftstadt,
  • Martina Winkelbauer, Eschweiler

 

Vorstand und Gesamtvorstand des Verbandes der Gerichtsvollzieher im Oberlandesgerichtsbezirk Köln sind im Jubiläumsjahr 2000 angetreten, sich wie bisher, aktiv für die Interessen der Gerichtsvollzieher des Bezirks mit Nachdruck einzusetzen.

 


Festansprache des Justizministers des Landes NRW Jochen Dieckmann:

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

100 Jahre "Verband der Gerichtsvollzieher im Oberlandesgerichtsbezirk Köln" sind nicht nur 100 Jahre Vereinsgeschichte, sondern auch 100 Jahre, in denen die Mitglieder dieses Vereins ihre für unser Gemeinwohl wichtige Aufgabe hervorragend erfüllt haben. Ich habe deshalb die Einladung zu der heutigen Festveranstaltung gerne angenommen, um diesen Tag mit Ihnen zu begehen.

Ein solcher Festtag ist regelmäßig Anlass für Rückblick und Ausblick. Den Ausblick auf die mögliche Zukunft der Gerichtsvollzieher hat Herr Krumbein in seinem Vortrag dargestellt. Ich werde jetzt nicht der Versuchung erliegen, den Part des Rückblicks auf 100 Jahre erfolgreiche Gerichtsvollziehertätigkeit zu übernehmen. Dies wäre an einem Tag wie heute sicherlich angemessen und würde es mir auch leicht machen, weil es sich im Wesentlichen um eine Erfolgsgeschichte handelt. Als Justizminister ist mein Thema aber das Heute, die Gegenwart. Ich will also auch an einem Tag wie heute über die aktuelle Situation der Gerichtsvollzieher sprechen, obwohl dies – wie Sie alle nur zu genau wissen – nicht nur ein erfreuliches Thema ist.

Eine große deutsche Wirtschaftszeitung hat sich vor einigen Wochen ebenfalls mit der Situation und der Zukunft der Gerichtsvollzieher befasst. Folgender Satz aus diesem Artikel ist mir besonders in Erinnerung geblieben:

"Gerichtsvollzieher sind auch nicht fauler als andere Beamte."

Vielleicht handelt es sich dabei nur um eine sprachliche Ungeschicklichkeit des Verfassers. Die vor kurzem vom Bundesministerium der Justiz durchgeführte Evaluierung der Zweiten Zwangsvollstreckungsnovelle hat jedenfalls ergeben, dass die Gerichtsvollzieher eine erhebliche Überlastquote zu bewältigen haben. Angesichts dieser Überlast, die die Gerichtsvollzieher seit vielen Jahren tragen und immer noch bewältigen, kann von Faulheit nun wirklich keine Rede sein, sondern es gilt Dank zu sagen für ihre hohe Einsatzbereitschaft.

Durch das In-Kraft-Treten der Zweiten Zwangsvollstreckungsnovelle ist es zu einer weiteren Belastung im Gerichtsvollzieherdienst gekommen: Die Zuständigkeit für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung ist - ihrem Wunsch entsprechend - auf Ihre Berufsgruppe übergegangen.

Wie von den Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern vorhergesagt und vom Gesetzgeber erwartet, bewältigen die Gerichtsvollzieher diese Aufgabe, die früher die Rechtspfleger wahrgenommen haben. Die bereits erwähnte Evaluierung der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle hat dies bestätigt. Insbesondere bei der Rechtspflegerschaft ist es durch die Aufgabenübertragung zu einer spürbaren Entlastung gekommen.

Dennoch besteht für einen Justizminister kein Anlass, sich angesichts dieses Befundes selbstzufrieden zurückzulehnen. Ich weiß ganz genau, dass dieses Ergebnis nur aufgrund des vorbildlichen Einsatzes der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher des Landes möglich war. Eine Belastung von 157 %, wie wir sie im letzten Jahr zu verzeichnen hatten, kann und darf kein Dauerzustand bleiben.

Zum Teil beruht diese Überlastung darauf, dass es innerhalb der geringen uns zur Verfügung stehenden Vorlaufzeit zwischen der Verabschiedung und dem In-Kraft-Treten des Gesetzes gar nicht möglich war, zusätzliches Personal einzustellen und auszubilden. Die von uns unternommenen Anstrengungen in diesem Bereich - seit 1998 wurden immerhin 107 Anwärterinnen und Anwärter zusätzlich zu dem ohnehin bestehenden Ersatzbedarf eingestellt - werden wegen der notwendigen Vorlaufzeiten erst jetzt langsam wirksam.

Die Möglichkeit einer weiteren Entlastung durch "Personalvermehrung" ist jedoch begrenzt. Schon das Wort "Personalvermehrung" löst bei Finanzpolitikern Abwehrreflexe aus, die nur durch starke Argumente und mühselige Verhandlungen überwunden werden können. Diese starken Argumente stehen uns gerade bei den Gerichtsvollziehern zur Verfügung, denn dass eine Belastung von fast 160 % auf Dauer unerträglich ist, dürfte unstreitig sein.

Hinzu kommt, dass ein funktionierendes Justizwesen, zu dem selbstverständlich auch die Zwangsvollstreckung gehört, eine wesentliche Grundlage unseres Wirtschaftslebens darstellt. Hier gibt es auch ein eigenes Interesse des Finanzministeriums, denn Einkünfte, die mangels Vollstreckung nicht erzielt werden, können auch nicht besteuert werden. Es ist uns deshalb in der Vergangenheit immer noch gelungen, dem Gerichtsvollzieherdienst zu helfen, wenn auch nicht alle unsere Wünsche in Erfüllung gegangen sind.

Ein weiteres Problem liegt derzeit aber darin, überhaupt geeigneten Nachwuchs für den Gerichtsvollzieherdienst zu gewinnen. Wenn ich eben bedauert habe, dass nicht alle unsere Wünsche nach Stellenausweitungen in Erfüllung gegangen sind, so muss ich dies sogleich wieder relativieren: Wir wären auch kaum in der Lage gewesen, eine viel größere Zahl von Stellen adäquat zu besetzen. Den Bewerberüberhang früherer Tage gibt es nicht mehr, die Zahl der geeigneten Bewerber und die Zahl der offenen Stellen halten sich in etwa die Waage.

Dies hat mehrere Ursachen: Die bestehende hohe Belastung macht die Gerichtsvollzieherlaufbahn nicht gerade attraktiv. Darüber hinaus ist aber auch der Kreis der möglichen Bewerber kleiner geworden. Das Personal im mittleren Justizdienst, dem die Gerichtsvollzieher entstammen, nimmt ab. Es handelt sich hierbei zu einem großen Teil um weibliche Bedienstete oder Teilzeitkräfte, die aus persönlichen Gründen eine Tätigkeit im Gerichtsvollzieherdienst nicht in Betracht ziehen.

Die Lösung des gegenwärtigen Problems des Gerichtsvollzieherwesens muss deshalb auch darin bestehen, die Attraktivität dieses Berufs wieder zu erhöhen. Einen Schritt in diese Richtung hat die Justizministerkonferenz bereits im Mai dieses Jahres unternommen, als sie sich für eine Öffnung der Laufbahn der Gerichtsvollzieher für besonders hervorragende Kräfte bis zur Besoldungsgruppe A 10 ausgesprochen hat.

In der bereits seit vielen Jahren geführten Diskussion um die Zukunft der Gerichtsvollzieher geht es neben einer verbesserten Besoldung noch um eine Reihe weiterer Punkte:

 

  • Öffnung der Gerichtsvollzieherlaufbahn auch für Personen, die nicht aus dem mittleren Justizdienst stammen.

Ich denke, dass wir uns dieser Forderung auf Dauer nicht werden verschließen können. Spätestens dann, wenn es nicht mehr gelingt, unseren Gerichtsvollziehernachwuchs aus den eigenen Reihen zu gewinnen, werden wir diesen Weg gehen müssen. Deshalb haben wir bereits im Zusammenhang mit der Bewältigung der Zusatzbelastung durch die 2. Zwangsvollstreckungsnovelle eine Reihe von Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes als Hilfskräfte im Gerichtsvollzieherdienst eingesetzt. Darüber hinaus werden wir weiterhin den geprüften Rechtspflegern eine Tätigkeit im Gerichtsvollzieherdienst anbieten.

 

  • Fachhochschul-Ausbildung der Gerichtsvollzieher

Hier stellt sich die Frage, ob eine solche Ausbildung erforderlich ist, um die Aufgaben zu bewältigen. Für die herkömmlichen Gerichtsvollziehertätigkeiten wird man dies wohl nicht sagen können. Anders wäre es eventuell, wenn eine weitere Forderung der Gerichtsvollzieher erfüllt würde:

 

  • Übertragung weiterer Aufgaben, insbesondere der Forderungspfändung

Dies kommt gegenwärtig schon wegen der bestehenden Überlast nicht in Betracht. Weitere Aufgaben, egal welcher Art, können den Gerichtsvollziehern nur übertragen werden, wenn die Belastungssituation dies zulässt. Aber auch dann stellt sich die Frage, ob es aus Justizsicht wirklich sinnvoll wäre, gerade diese Aufgabe auf den Gerichtsvollzieherdienst zu übertragen.

Die Stärke der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher liegt für mich in ihrer Orts- und Bürgernähe - Gerichtsvollzieher gibt es fast überall. Diese Stärke könnte bei der Forderungspfändung kaum zum Tragen kommen. Es handelt sich dabei um Bürotätigkeit, die nicht an einen konkreten Ort gebunden ist und sich deshalb sehr gut für Zentralisierung eignet.

Wenn also über eine Erweiterung der Gerichtsvollzieheraufgaben nachgedacht wird, sollte es sich um solche Aufgaben handeln, bei denen die Stärken des Gerichtsvollzieherdienstes, ihre Ortsnähe, zum Tragen kommen. Zukünftige Überlegungen über die Verlagerung weiterer Aufgaben auf die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sollten deshalb diesem Gesichtspunkt stärkere Aufmerksamkeit widmen und nicht allein auf Aufgaben in der Zwangsvollstreckung beschränkt bleiben.

  • Der Wunsch, die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher im Bereich der außergerichtlichen Forderungseinziehung tätig werden zu lassen, muss sehr sorgfältig bedacht werden. Ich weiß, dass dies in anderen Ländern praktiziert wird und gut funktioniert. Dies beruht jedoch auf der Grundlage eines ganz anderen, historisch gewachsenen Systems und lässt sich deshalb nicht einfach auf deutsche Verhältnisse übertragen.
  • In engem Zusammenhang hiermit steht der Vorschlag, Gerichtsvollzieher künftig nur noch als Gebührenbeamte tätig werden zu lassen. Das wäre dann allerdings ein Systemwechsel. Denn die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher gehört bisher zum Kern der hoheitlichen Eingriffsverwaltung. Ich weigere mich nicht von vorneherein, auch über einen solchen Systemwechsel nachzudenken, aber dann sollte man die Lösungsvorschläge mitsamt allen Folgen diskutieren und nicht isoliert aus der Sicht eines Berufszweiges, auch wenn dieser zugegeben derzeit in einer schwierigen Lage ist.

 

Des ungeachtet, meine sehr geehrten Damen und Herren, sollten wir uns an einem Festtag wie heute die gute Stimmung bewahren. Es gibt nämlich durchaus genügend Anlass zu Freude, Stolz und Zuversicht. Das 100-jährige Bestehen eines Berufsverbandes ist schon für sich Beleg einer erfolgreichen Tätigkeit: Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind in dieser Zeit immer ein wichtiger Bestandteil unseres Rechtspflegesystems gewesen und sie sind es noch. Eine Zivilrechtspflege ohne Vollstreckung ist kaum denkbar. Deshalb sage ich an diesem Festtag - stellvertretend für die Gesellschaft - noch einmal herzlichen Dank für Ihre Tätigkeit.

Trotz der gegenwärtigen Schwierigkeiten sehe ich aber auch Anlass zu Zuversicht. Diese Zuversicht wird aus zwei Quellen gespeist:

  • Dem Wissen darum, dass der Gerichtsvollzieherdienst ein unerlässlicher Bestandteil unserer Rechtspflege ist und
  • der Einsicht, dass die Bürgernähe der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher der Justiz Möglichkeiten bietet, auf die nicht verzichtet werden sollte.

Die Justiz braucht Sie und Ihre Arbeit. Deshalb werden wir auch gemeinsam die gegenwärtigen Probleme lösen.

 

 

Festvortrag von Robert Krumbein

(rechtspolitischer  Sprecher der SPD-Landtagsfraktion NRW von 1995 - 2000)

 

Gerichtsvollzieher dürften im Meinungsbild der Bevölkerung immer noch zu einer Berufsgruppe gehören, zu der man den Kontakt eher meiden möchte. Das Bild eines den "Kuckuck" klebenden Beamten, der auch schon mal die Zwangsräumung einer Wohnung veranlasst oder sich zur Not den Zutritt zu den Räumen des Schuldners mit Gewalt verschafft, machen es für diesen Beruf nicht leicht, seine Stärken und seine Bedeutung voll zur Geltung zu bringen. Aber was nützt die beste Rechtsordnung mit den ausgefeiltesten Gesetzen, hervorragend ausgebildete Richter, die dieses Recht in wohl erwogenen und gut begründeten Urteilen umsetzen? All dies erzeugt zunächst nur ein Papier ohne konkrete wirtschaftliche Folgen. Aber ohne eine wirkungsvolle Vollstreckung dessen, was Rechtsordnung und Gerichte im konkreten Fall für Recht befunden haben, kann es Gerechtigkeit nicht geben. Und deshalb gebührt den Fragen der Vollstreckung von Recht der gleiche Stellenwert, wie der Rechtsetzung und Rechtsprechung.

Im Strafrecht ist dies offenkundig. Erst mit der Vollstreckung von Urteilen - seien es Geld- oder Freiheitsstrafen - ist für unseren Staat der Rechtsordnung genüge getan. Anderes kann aber auch für die zivile Rechtsordnung nicht gelten. Ist die Entscheidung über ein streitiges Rechtsverhältnis letztlich durch die Gerichte entschieden und steht nach diesem Urteil ein wirtschaftlicher Ausgleich an, so muss der moderne Rechtsstaat der obsiegenden Partei auch ein effizientes Angebot machen, sein Recht tatsächlich durchzusetzen.

Die archaischen Methoden sind dabei überwunden. Im modernen Rechtsstaat ist es schlicht nicht mehr vorstellbar, denjenigen, der den Richterspruch nicht aus freien Stücken befolgt, für friedlos und damit vogelfrei zu erklären mit der Folge, dass ein Gläubiger sich im Wege der Eigenhilfe schadlos halten könnte. Ein tragendes Kennzeichen des modernen Rechtsstaates ist eben auch das Gewaltmonopol des Staates. Selbsthilfe des Staatsbürgers ist nur in engen Ausnahmen zugelassen. In dieser Konstellation ist deshalb die wirkungsvolle Ausgestaltung eines Organs zur Vollstreckung von Gesetzesbefehlen ein fundamentaler Baustein des Rechtsstaates.

Der Zusammenbruch staatlicher Ordnungen hat uns dies im letzten Jahrzehnt nochmals mehr als deutlich gemacht. Ich denke dabei nicht nur an den auch von starker Hilfe aus unserem Bundesland getragenen Aufbau eines Gerichtsvollzieherwesens in den neuen Bundesländern, sondern vor allem an Fragen der internationalen Betätigung von Wirtschaftsunternehmen. Die osteuropäischen und asiatischen Märkte sind aufgrund ihres oftmals geringeren Entwicklungsstandes und ihrer enormen Bevölkerungsentwicklung interessant für Auslandsaktivitäten. Aber wie sieht es um die Sicherheit von Investitionen aus? Kommt ein Lieferant auch zu seinem Geld, wenn es Streit gibt und in welchen Zeiträumen? Oft sind auch gerade derartige rechtliche Risiken Ursachen für Bürgschaften der nationalen Regierungen, die einzelbetriebliche Risiken vermindern helfen. Dauerhaft gesunde und belastbare Wirtschaftsbeziehungen lassen sich jedoch nur zu solchen Staaten entwickeln, deren Rechtsordnung, Gerichte und Vollstreckungsorgane ein insgesamt gerechtes und effizientes Verfahren gewährleisten. Und insofern sind Fragen der Vollstreckung von Recht auch für wirtschaftliche Entwicklungen von hoher Bedeutung.

Die Bedeutung der eigenen Aufgabe als eine weit über das eigene Land hinausgehende schon früh erkannt zu haben, ist durch die deutschen Gerichtsvollzieher mit ihrem Beitritt zur Internationalen Vereinigung der Gerichtsvollzieher und Gerichtsbeamten bereits im Jahre 1957 unter Beweis gestellt worden.

Das Europa der frühen fünfziger Jahre, eher noch geprägt von den Wunden des zweiten Weltkrieges und in dessen Folge des Ost-West-Konfliktes, machte mit der 1950 eingeleiteten Entwicklung zu einer sektoralen wirtschaftlichen Abstimmung erste Schritte in Richtung einer stärkeren Kooperation, die ihre erste vertragliche Ausgestaltung im Vertrag über die Montanunion zwischen der damaligen Bundesrepublik, den Benelux-Staaten, Frankreich und Italien fand. Anfang einer Entwicklung, die gerade in den letzten Jahren eine zunehmende Dynamik entfaltet hat. Die Taktfolge wurde immer schneller in dem Maße, wie die Partner sicher sein konnten, dass militärische Auseinandersetzungen der Vergangenheit angehörten und letztlich alle von der Freiheit der Wirtschaftsmärkte profitierten.

Nicht alles war dabei einfach und Folgen dieser wirtschaftlichen Entwicklung wie z.B. die erheblichen Migrationsbewegungen sind in der europäischen Staatengemeinschaft bislang noch nicht befriedigend gelöst.

Spätestens mit dem 1999 vollzogenen Schritt zu einer einheitlichen Währung für die meisten Staaten der Europäischen Union (Ausnahmen: Dänemark, Schweden und Großbritannien, Griechenland erst seit dem Jahr 2001) ist aber nun tatsächlich ein einheitlicher Wirtschaftsraum entstanden, der auf Dauer in den wirtschaftsrelevanten Rechtsgebieten eine einheitliche Rechtsordnung erhalten muss und wird.

Aber schon heute deuten sich viel weitergehende Entwicklungen an. Nicht nur die Globalisierung im Sinne der wirtschaftlichen Betätigung großer Konzerne in allen Teilen der Welt, sondern vor allem der Ausbau moderner Kommunikationsnetze wird, viel schneller als viele dies heute noch meinen, den wirtschaftlichen Alltag jedes Einzelnen stark verändern. E-Commerce - der Kauf über das Internet - entfaltet eine ungeheure Dynamik mit bislang vielen ungeklärten rechtlichen Fragen. Und gerade in diesem Bereich spielen nationale Grenzen oder der europäische Wirtschaftsraum kaum noch eine Rolle. Die weltweite Internet-Sprache Englisch, in der heute über 90 % aller Angebote verfasst sind, erschließt uns ganz leicht die Möglichkeit, den neuen Videorekorder doch unmittelbar in Korea zu bestellen, australischen Wein gleich beim Erzeuger zu ordern, die passende Zigarre in Kuba und das Hotelzimmer auf Bali direkt beim Hotelmanager zu buchen. Auch wenn viele Fragen der elektronischen Signatur noch nicht abschließend befriedigend geregelt sind, so ist gleichwohl die Bezahlung all dieser Dienstleistungen Dank jahrelang erprobter Zahlungssysteme mittels Kreditkarten kein Problem (abgesehen von dem mulmigen Gefühl, mit dem mancher User seine persönlichen Daten dem weltweiten Netz anvertrauen mag).

Die Chancen des E-Commerce werden von Wirtschaftsinstituten bei einem momentanen Handelsvolumen von ca. 2% aller Einzelhandelsumsätze auf bis zu 25% innerhalb eines Zeitraumes von 20 Jahren vorhergesagt (Das dürfte dann einer Summe von 1.200 Mrd. $ entsprechen). Waren es bislang die Warenhauskataloge und eine großzügige Handhabung von Kreditgewährungen der Banken, die viele Konsumenten zu unvorsichtigem Verhalten verlockten, in dessen Folge sie dann oft die Forderungen ihrer Gläubiger nicht mehr befriedigen konnten und so vielleicht die Bekanntschaft mit dem ein oder anderen der hier versammelten Damen und Herren machten, so gehört wenig Phantasie dazu, sich den nächsten Schub von Konsum auf Pump auszumalen. Die Kreditkarte wird heute nahezu standardmäßig bei jeder Kontoeröffnung dem Bankkunden mitgeliefert. Bonitätsprüfungen, die noch vor Jahren eine gewisse Exklusivität einer Kreditkarte vermuten ließen, spielen im Zeitalter des "Plastik-Geldes" kaum noch eine Rolle. Es bleibt abzuwarten, ob das noch relativ neue Verbraucherinsolvenzverfahren die Banken wieder zu größerer Vorsicht veranlassen wird, aber angesichts der internationalen Konkurrenz erwarte ich hier keine großen Effekte. Und so wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine neue Welle von Forderungsvollstreckungen auf die Gerichtsvollzieher zurollen, denn die Verlockungen des schnellen und zu jeder Tages- und Nachtzeit erfüllbaren Konsums mit stets präsenten Zahlungsmöglichkeiten wird viele verführen.

Für noch dynamischer halten einige Wirtschaftsinstitute die Entwicklung des E-Commerce im "Business to Business" Markt. Schon für das Jahr 2003 rechnet die Boston Consulting Group mit einem Umsatz von 2.800 Mrd. $ allein im US-amerikanischen Markt, was fast einem Viertel der Geschäfte entspräche. Und Europa wird sich diesem Trend nicht entziehen können. Die Zeichen der Zeit stehen also immer stärker auf einer weltweiten Vernetzung wirtschaftlicher Beziehungen.

Die überstaatliche Dimension von Vollstreckungsfragen hatte auch der damalige Justizminister unseres Bundeslandes, Herr Dr. Neuberger, schon vor 33 Jahren in seiner Festrede vor den Delegierten des VI. Kongresses der Internationalen Vereinigung der Gerichtsvollzieher und Gerichtsbeamten im Blick. Und er beließ es nicht bei Vorschlägen im Rahmen dieser Festrede. 1972 folgte ein Entwurf für eine neue Gerichtsvollzieherordnung, die man aus heutiger Rückschau schon als revolutionär einstufen muss. Der Gerichtsvollzieher als ein weitgehend eigenständiges Organ der Rechtspflege, mit einer eigenständigen Kammerorganisation, finanziert durch ein auskömmliches Gebührenaufkommen und nicht mehr durch die staatlichen Haushalte. Und nicht zuletzt mit deutlich weitgehenderen Rechten und Aufgaben betraut. Es wundert nicht, dass dieser Entwurf auch heute noch ein Faszination auf Gerichtsvollzieher ausübt und bei vielen Gelegenheiten eine Grundlage für Gespräche mit politisch Verantwortlichen bildete.

Gleichwohl war das Schicksal dieses Entwurfes vorhersehbar, wenn man die Regeln und Bedingungen, unter denen sich politische Entscheidungen vollziehen, einigermaßen durchschaut. Das Abstimmungsverfahren, dessen wesentliche Schritte in Ihrer Verbandszeitschrift dokumentiert sind ( DGVZ 1997, S.103ff), ist ein deutliches Beispiel dafür, wie Beharrungsvermögen eingespielter bürokratischer Apparate Initiativen ins Leere laufen lassen. Nicht die Frage ob und welche Elemente des Reformvorschlages unter der Schaffung neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen umsetzbar wären stand im Mittelpunkt, sondern die Darlegung von Problemen, die der Gesetzentwurf in einzelnen Elementen aufwarf. Und so war das Ende der Initiative vorhersehbar - sie verlief im Sande!

Dabei gäbe es sicher ausreichend Möglichkeiten die zentralen Bedenken durch eine grundgesetzkonforme Ausgestaltung der Rahmenbedingungen auszuräumen.

Leider ist die Chance, die in Art. 33 Abs. 5 unserer Verfassung manifestierte Fortgeltung der "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums", die im Zweifel durch gerichtliche Auslegung definiert werden, zugunsten einer den Erfordernissen einer modernen staatlichen Verwaltung gerecht werdenden Regelung zu ersetzen, durch die Verfassungskommission nicht genutzt worden. Und so gelten viele Argumente der damaligen Diskussion auch heute fort.

Fragen des Beamtenstatusses für unterschiedliche berufliche Gruppen kommen zyklenhaft immer wieder auf. Oft stehen die Lehrerinnen und Lehrer im Focus dieser Diskussion und ich habe persönlich einige Erfahrungen in dieser Frage im Zusammenhang mit der Diskussion um eine teilweise Privatisierung im Justizvollzug machen können.

Das Problem wird dabei unter stets wechselnden Vorzeichen diskutiert. Angesichts der Lawine von Pensionslasten, die auf die öffentlichen Haushalte - vor allem der Länder - zurollt, möchte man natürlich den Einsatz von Beamten strikt beschränken. Andererseits stoßen derartige Überlegungen sofort an die Grenzen der Finanzierbarkeit, weil ja die Beiträge zur Alters- und Arbeitslosenvorsorge der Angestellten unmittelbar aus den öffentlichen Haushalten zu zahlen wären.

Allerdings gibt es nach meiner Einschätzung ein konstantes und über alle parteipolitischen Grenzen anerkanntes Abgrenzungskriterium für den Bereich des Einsatzes von Beamten: Das Recht zur Ausübung unmittelbaren körperlichen Zwangs. Und so bin ich der festen Überzeugung, dass es so lange, wie es zu den Rechten Ihres Berufes gehört, unmittelbaren Zwang auszuüben, keine freiberufliche Tätigkeit geben wird. Es wird deshalb künftig zu erörtern sein, ob der Einsatz dieser Zwangsmittel durch den Gerichtsvollzieher unverzichtbar ist, oder ob er nicht durch andere staatliche Organe im Wege der Amtshilfe erfolgen kann. Dies zu beurteilen bedarf in erster Linie Ihrer praktischen Erfahrungen.

Ein von diesem Problem entkleidetes Gerichtsvollzieheramt könnte aus meiner Sicht sehr wohl in freiberuflicher Form und ausschließlich gebührenfinanziert eingerichtet werden. Die staatliche Alimentation als einer der Grundsätze des Berufsbeamtentums dürfte angesichts der Organisation des Notarwesens hier keine unüberwindbare verfassungsrechtliche Hürde bilden. Hier ist auch die Feststellung des Sachverständigenrates "Schlanker Staat" nachdrücklich zu unterstützen, nach der die Kostendeckungsgrade im Justizbereich reformbedürftig sind. Ich habe schon lange kein Verständnis dafür, dass weite Teile justitieller Tätigkeit im Hinblick auf die Kostendeckungsgrade nahezu sträflich ihre Potentiale nicht ausschöpfen. Soziale Aspekte lassen sich dabei durch intelligent ausgestaltete Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfen berücksichtigen.

Beibehalten sollte man meiner Ansicht nach die Organisation in Bezirken, weniger aus Bedenken wegen möglicher Konkurrenzen und daraus resultierender Befürchtungen hinsichtlich unterschiedlicher Handhabung von Fragen des Schuldnerschutzes, sondern eher aus der pragmatischen Erwägung, dass eine auf den einzelnen Schuldner erfolgte Bündelung von Einzelvollstreckungen am ehesten wirkungsvoll sein wird.

Es wird sicher noch ein langer Weg werden, ein modernes Vollstreckungsorgan in einer derart weitgehenden Zuständigkeit und Unabhängigkeit zu etablieren. Aber ich kann als abschließenden Rat an all diejenigen, die in politischer Verantwortung den künftigen Weg unseres Rechtsstaates mitgestalten, nur die Empfehlung geben, nicht die Chance zu verspielen, die Modernisierung unserer Justizverwaltung gerade in einem Bereich voranzutreiben, in dem man der konstruktiven Mitarbeit aller Beschäftigten sicher sein kann und wo von diesen innovative Ansätze selbst propagiert werden. Wenn nicht unter solchen Rahmenbedingungen, wie will man denn ansonsten einen modernen Staat gestalten?

Der immer schon traditionell hohe Organisationsgrad in den Fachverbänden - im OLG-Bezirk Köln mit derzeit 100% unübertreffbar - sichert kompetente Gesprächspartner für den gemeinsamen Weg zu einem Vollstreckungsorgan, dass den Anforderungen eines geeinten Europas und einer sich wandelnden Weltwirtschaft gerecht wird.

Auf diesem Wege wünsche ich dem Verband der Gerichtsvollzieher im OLG-Bezirk Köln stets innovationsfreudige und offene Gesprächspartner in der Politik und alles Gute für die nächsten 100 Jahre fachlicher Arbeit für eine gerechte Rechtsordnung.

 

 

"Nachlese"

zum Festakt anlässlich unseres 100-jährigen Gründungsjubiläums und zum Verbandsfest 2000 unter dem Motto "met kölsche Tön" vom 16.11. bis 18.11.2000 in Köln (von Hans Lambertus)

 

Als am 23.04.1999 die Generalversammlung der Mitglieder des Bezirksverbandes Köln den geschäftsführenden Vorstand einstimmig beauftragten, aus Anlass des 100-jährigen Gründungsjubiläums unseres Verbandes einen Festakt auszurichten, wusste wohl keiner so genau, was es zu tun gab und wie es zu gestalten war.

 

Im Nachhinein kann man sagen, dass es aufgrund der mit einer Organisation dieser Größenordnung verbundenen Schwierigkeiten Probleme größerer oder kleinerer Art auch von Vorteil sein kann, es nicht richtig einschätzen zu können; denn es gab eine Menge zu tun.

 

  • Verhandlungen mit Hotel, Druckerei, Sponsorensuche, Erstellen der Jubiläumsschrift, Gästelisten, Einladungen, Verpflichtung der Künstler u.v.a.m.

 

Die Terminologie ergab darüber hinaus, dass der Landesverband Nordrhein-Westfalen turnusgemäß Ausrichter der Arbeitssitzung der 71. Ländervertreterversammlung des Deutschen Gerichtsvollzieherbundes e.V. war und es zu guter Letzt galt, das Verbandsfest 2000 – Jubiläumsball mit kölsche Tön – auszurichten. Für all diese Veranstaltungen zeichnete sich der Vorstand des Bezirksverbandes Köln verantwortlich.

 

Ein Termin für diese Veranstaltungen, über die wir nachfolgend gebündelt berichten wollen, war kurze Zeit später gefunden; 16.11. bis 18.11.2000 im Queens-Hotel zu Köln; und was uns dankenswerterweise erfreute, war die spontane Zusage des Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln, Dr. Armin Lünterbusch, die Schirmherrschaft zu übernehmen.

 

Seine Spontanität war uns Verpflichtung genug, in einem dem Anlass entsprechend würdigen Rahmen zu feiern. Und dazu lädt man gerne Gäste ein. Um an der Spitze nur einige zu nennen:

 

Justizminister des Landes NRW Jochen Dieckmann;

Schirmherr Präsident des OLG Köln Dr. Armin Lünterbusch;

Vorsitzender Rechtsausschuss Landtag NW Dr. Robert Orth;

verschiedene Landes- und Kommunalpolitiker um Frau Staatsminister a. D. Anke Brunn;

Vertreter des Bundesjustizministerums;

die Präsidenten aller Landgerichte des Bezirks und des Amtsgerichts Köln;

die Präsidenten der Anwaltskammer, Anwaltsvereine und der rheinischen Notarkammer;

sowie sämtliche Damen und Herren Direktoren der Amtsgerichte des OLG-Bezirks

und viele andere mehr.

 

Insgesamt waren rund 270 Gäste und alle Kolleginnen und Kollegen zur Festveranstaltung geladen und zu unserer großen Freude fast vollständig erschienen, was sicherlich auch ein Zeichen der Wertschätzung und Interesse am Berufsbild des Gerichtsvollziehers darstellt.

 

Die Feierstunde im Queens-Hotel Köln wurde durch Grußworte und Vorträge sowie der Festansprache des nordrhein-westfälischen Justizministers Dieckmann, die allesamt in unserer Jubiläumsschrift nachzulesen sind, ausgekleidet. Der Tenor der Feierstunde dürften die richtungsweisenden Aussagen im Hinblick auf die berufliche Bedeutung der Gerichtsvollzieher und deren Zukunft auf dem Weg nach Europa gewesen sein. Auch wenn die Töne noch leise waren, gilt es jetzt, die erkennbaren, deutlich spürbaren Signale und die Gesprächsbereitschaft der politisch Verantwortlichen zu nutzen. In sachlichen Diskussionen sollten die Probleme und Konsequenzen einer notwendigen Strukturveränderung des Berufsbildes des Gerichtsvollziehers geführt werden. Mehr denn je hatte man das Gefühl, dass sich doch etwas bewegen lässt. Im Hinblick auf ein immer näher zusammenrückendes Europa und den damit verbundenen Rechtsangleichungen ist die erforderliche Selbständigkeit der Gerichtsvollzieher herbeizuführen und damit in die richtige Fahrrinne zu lenken. Die sich deutlich abzeichnende Chance, den Anschluss im Vollstreckungsrecht innerhalb Europas nicht gänzlich zu verlieren, sollte man diesmal nicht ungenutzt vorüber gehen lassen.

 

Dies sagen wir wohlwissend und in Kenntnis der Tatsache, dass unsere Kollegen fast 100 Jahre vergeblich bemüht waren, den erforderlichen Strukturwandel des Status des deutschen Gerichtsvollziehers herbeizuführen (nachzulesen in unserer Festschrift "Chronik der Gerichtsvollzieher".

 

Der Abend wurde musikalisch durch das Kölner Gitarrenduo begleitet, das sich einem anerkennenswertem Dank der Festgesellschaft aufgrund ihres Könnens sicher sein konnte.

 

Jubiläumsball "met kölsche Tön"

 

Unser Verbandsfest zum Abschluss am Samstag, 18.11.2000 wurde dann im vollbesetzten Festsaal des Queens-Hotels, unter Anwesenheit vieler Kollegen aus ganz Deutschland gefeiert.

Das Motto "met kölsche Tön" ließ erahnen, dass die Veranstaltung karnevalistische Anstriche haben würde..... und zum Auftakt marschierte ein 80 Mann starkes Kölner Traditionscorps mit Musikzug "Die Nippeser Bürgerwehr" auf, die unseren Erwartungen voll gerecht wurden.

 

Ein Auftakt nach Maß, der den Saal in die richtige Stimmung versetzte, um dann den "Kolibris" (die Hände zum Himmel, et Trömmelche u.v.a.m.) die richtige Plattform zu bieten. Diese nahmen dankend an und gaben zahlreiche Zugaben, die den ganzen Saal euphorisch mitgehen ließen, einschließlich unserer Gäste aus Mecklenburg-Vorpommern bis Bayern.

 

Nicht nur die Leute im Saal, auch unserem Vorsitzenden Winfried Pesch, an dem die ganze Anspannung der letzten 3 Tage merklich abfiel, hielt es nicht mehr auf seinem Stuhl, sondern er etablierte sich bei dem Lied "wenn et Trömmelche geht" erfolgreich als vierter Kolibri auf der Bühne.

 Der aus der Karnevalsszene und vielen Fernseh- und Comedyveranstaltungen bekannte "Mann für alle Fälle" Guido Cantz, der erst nach Mitternacht auf die Bühne kam, nahm die ausgelassene Stimmung ebenfalls zum Anlass, seine Sprachgewandtheit, gestenreiche Mimik, und den ihm eigenen Mutterwitz voll zur Geltung zu bringen. Der Saal ging mit und entließ den armen Guido erst nach einer geschlagenen Dreiviertelstunde von der Bühne.

- "Wahrlich, ein Mann für alle Fälle" -.

Um das Tanzbein zu schwingen war die Gruppe "Nixwiehin" mit unserem Bonner Kollegen Stefan Piel zwischen den Darbietungen zuständig. Wenn sie aufspielten, war die Tanzfläche von lauter Tanzwütigen voll besetzt.

Wer wegen Rückenschmerzen oder anderer Verspannungen nicht das Tanzbein schwingen konnte oder wollte, vergnügte sich am reichhaltigen Buffet. Für jeden und für alles war gesorgt; sodass erst in den frühen Morgenstunden die letzten Gäste zufrieden und schwankend den Heimweg oder in ihr im Hause reserviertes Hotelbett antraten.

Bemerkens- und erwähnenswert war auch die Geste des Bundesvorsitzenden des DGBV, Herrn Kollegen Eduard Beischall, der spontan zu mitternächtlicher Stunde eine Dankesrede hielt. Dabei brachte er zum Ausdruck, dass er solch gute Organisation, perfekte Darbietung und gute Betreuung der Gäste wie in den drei Tagen in Köln noch nie erlebt hätte. Ein Kompliment, das unserem Vorstand von vielen Seiten bundesweit zugetragen wurde und das wir hiermit an alle Mitglieder des Bezirksverbandes Köln weitergeben möchten.